Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer folgende Teilnahmebedingungen:
Unter allen Teilnehmern, die die Bedingungen erfüllen wird zum mitgeteilten Zeitpunkt per Zufallsmechanismus ausgelost. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.
Teilnahmen, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren haftet die M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. nicht.
Wenn ein Kommentar durch ein technisches Gebrechen seitens Facebook, nicht sichtbar ist, haftet die M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. nicht.
Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen und Männer, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 16 Jahre alt und in Österreich wohnhaft sind. Die Vergabe findet nur unter jenen Teilnehmern statt, die über ein echtes Personenprofil auf Facebook verfügen. Der Gewinner wird per Zufallsmechanismus ausgelost und von der M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. nach Gewinnspielende in einer persönlichen Nachricht oder als Kommentar unterhalb des Gewinnspiel-Postings auf der Facebook-Seite informiert. Meldet sich der Gewinner nicht, verfällt der Gewinnanspruch nach 3 Tagen.
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, insbesondere ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation durch Mehrfach-Accounts o.ä., etc. vorliegen.
Die M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Die bereitgestellten Daten werden einzig für die Kontaktaufnahme im Rahmen des Gewinnspiels verwendet. Die M. SCHEINECKER GESELLSCHAFT M.B.H. behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.